OpenAir Festival

Mühlacker

26.+27.07.2024

Einlass & Tickets


Einlass und Beginn:

Wir beginnen Freitagabend ab 17 Uhr und Samstag ab 15 Uhr.

Die genauen Spielzeiten werden noch bekannt gegeben.


Ticketpreise

Tickets und Preisstufen Info Ticketkategorien:

Mit den Ticketkategorien „kleiner Geldbeutel“, „großer Geldbeutel“ und „Support“ wollen wir unabhängig von Nachweisen jeglicher Art – allen möglich machen, das enzland festival zu besuchen. Die Wahl liegt bei Dir - wir zählen auf deine Solidarität!

Es gibt Tagestickets (Zutritt Freitag ODER Samstag) sowie Festivaltickets (Zutritt gesamtes Wochenende).

Tickets an der Abendkasse gibt es nur sofern nach dem Vorverkauf noch ein Kontingent verfügbar ist.


Tickettransparenz - was kostet ein Festival?

In aller Kürze: Eigentlich müsste unser Wochenend-Ticket 45,-€ kosten. Doch wir möchten die finanziellen Barrieren in diesen Zeiten so gering wie möglich halten, damit alle teilhaben können und führen daher Tickets als 'kleiner Geldbeutel' oder 'großer Geldbeutel'. Wenn du es dir leisten kannst, freuen wir uns, wenn du das Support-Ticket für 45,-€ wählst. Du unterstützt unsere Arbeit nachhaltig und ermöglichst Dir und anderen weiterhin ein großartiges Festivalerlebnis in Mühlacker und der Region! 


Kinder und Jugendliche

Kinder bis einschließlich 12 Jahre kommen kostenlos auf das Gelände (in Begleitung eines Erziehungsberechtigten). Bitte beachtet unsere Einlassbestimmungen und die Bestimmungen des Jugendschutzes.


Menschen mit Behinderung

Personen mit Behinderung dürfen, falls sie auf eine Begleitperson angewiesen sind, diese kostenlos mitbringen. Dies gilt bei einer Behinderung von mind. 50% und dem Vermerk „B“ im Behindertenausweis. Der:die Beeinträchtigte zahlt den vollen Ticketpreis.

Vorverkaufsstellen

Die Tickets sind aktuell nur online im Ticketshop erhältlich (hier klicken). 


Öffnungszeiten Tages-/Abendkasse

Wichtig: Ist das Festival im Vorfeld ausverkauft, wird es keine Abendkasse geben!



Camping

Bitte beachtet: aktuell gibt es keine Kapazitäten um ein Camping anzubieten!

Wir prüfen die Nachfrage und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Umsetzung mit den öffentlichen Behörden.


Jugendschutz und Altersbeschränkung

Die Einlassbändchen werden je nach Alter unterschiedlich markiert.

Alkohol wird nur an Personen ausgeschenkt, denen laut Jugendschutzgesetz der Konsum von Alkohol erlaubt ist.


Es gilt das Jugendschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung.

Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt unter-18-Jähriger am Festival. Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.


Einlassregeln

  • Das Ticket wird vor Ort vom Veranstalter durch Abriss und/oder Scan entwertet und gegen ein Festivalbändchen eingetauscht. Danach verliert das Ticket seine Gültigkeit und ist auch nicht mehr übertragbar. Mit dem Festivalbändchen kann man das Gelände verlassen und wieder betreten. Das Bändchen ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Festivalbändchens gibt es keine Erstattung.
  • Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass. Der Einlass mit nicht entwerteten Eintrittskarten erfolgt wie in Punkt 1 beschrieben.
  • Beim Einlass findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch unsere Security statt. Verboten sind: Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, weitere pyrotechnische Gegenstände, Regenschirme über Handtaschengröße, Klappstühle oder andere Sitzgelegenheiten, Rucksäcke und Taschen über DIN A3 Größe, Hieb-, Schuss- Stichwaffen jeglicher Art, sonstige als Schlagwerkzeuge geeignete Gegenstände (Ketten, Stangen etc.), Profikameras ohne Akkreditierung, Go Pros, Selfiesticks, alkoholische und nichtalkoholische Getränke sowie Glasflaschen, PET-Flaschen, Tetra Paks, Hartplastik- oder Glasbehälter, Thermoskannen, Kanister, Fässer, Dosen, Drogen, (Haus-)Tiere.
  • Der Veranstalter ist bei Zuwiderhandlung der Festivalregeln berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der:die Besucher:in nicht bereit ist, unerlaubte Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben (wobei keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gegenstandes bestehen).
  • Schwerbehinderte (Grad der Behinderung mind. 50% und B im Behindertenausweis) dürfen eine Begleitperson mitnehmen. Der Eintritt für die Begleitperson ist frei, der:die Behinderte zahlt den normalen Ticketpreis.


Ablauf der Veranstaltung

  • Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher:innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.
  • Wird die Veranstaltung abgesagt oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht.
  • Bei der Veranstaltung können kurzfristig Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich, im Falle der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des:der Besucher:in wegen der Absage einzelner Künstler:innen(gruppen) bestehen nicht. 
  • Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Kartenpreises begründet.


Ton- und Filmaufnahmen

  • Professionelle Ton-, Film- und Videoaufnahmen sind nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis gestattet. Bitte wende dich für eine Akkreditierung an contact@enzland-festival.de
  • Auf dem Festival werden durch den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der:die Besucher:in unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines:ihres Bildnisses und seiner:ihrer Stimme ein für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, beispielsweise über das Internet).
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